Allgemeine Geschäftsbedingungen des Athletic & Fitness Club
1. Beitragszahlung:
Die Beitragszahlung ist monatlich im Voraus, spätestens am 5. eines Monats, zu leisten. Der
Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zahlbar, wenn die Übungsstunden nicht besucht
werden. Befindet sich das Mitglied mit der Entrichtung von Beiträgen im Verzug, so kann der Athletic Club
für jede weitere Anmahnung der rückständigen Beiträge eine Kostenpauschale für Porto und Materialkosten in
Höhe von 5,00 EUR verlangen. Für Rücklastschriften wird eine Gebühr von 7,00 EUR berechnet.
Beiträge für Studenten, Auszubildende oder Schüler sind ermäßigt. Es obliegt dem Mitglied, eine Änderung seines beruflichen Status rechtzeitig mitzuteilen, damit der reguläre Tarif berechnet werden kann. Das Mitglied verpflichtet sich bei einem Versäumnis dieser Mitteilung, die Differenz zum regulären Tarif rückwirkend bis zu dem Monat nachzuzahlen, an dem er aus dem für ihn günstigeren beruflichen Status ausgetreten ist.
2. Rechte des Mitglieds:
Das Mitglied ist berechtigt, an allen Übungsstunden uneingeschränkt teilzunehmen, diese werden jeweils
bekannt gegeben. Geringfügige Änderungen der Übungszeiten behalten wir uns vor. Die Rechte des Mitglieds
aus dieser Anmeldung sind nicht übertragbar.
3. Krankheit / Ausfallzeit:
Bei Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit,
Urlaub, berufliche Verhinderung usw. entbinden diese nicht von Verpflichtungen dieses Vertrages. Bei nachgewiesener Dauerkrankheit, Schwangerschaft oder beruflichen Auswärts-Einsatz von jeweils mindestens 4 Wochen kann im gegenseitigen Einverständnis die Vereinbarung ausgesetzt werden. Der Antrag zur Vertragsunterbrechung muss im Voraus gestellt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Das voraussichtliche Ende der Mitgliedschaft wird automatisch um den Zeitraum der Ruhezeit nach hinten verlegt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
4. Verlegung der Trainingsräume / Höhere Gewalt:
Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Wird
es dem Athletic Club aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat
das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die Ausfallzeit für die Dauer
des Vertrages nachzuholen.
5. Haftungsausschluss:
Eine Haftung des Athletic Club , auch aus außervertraglicher Haftung für evtl. auftretende Schäden, welche
sich das Mitglied beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen.
Der Athletic Club haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter bzw. Trainer.
Jedes Mitglied muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung für sich haben.
Wir haften nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
6. Änderungen:
Es obliegt dem Mitglied, Änderungen seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung dem Athletic Club
umgehend mitzuteilen.
7. Hausverbot:
Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung des Athletic Club oder des jeweiligen Training Centers oder den allgemeinen Regeln des Anstands zuwider, oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen der Trainer unbeachtet, so ist der Athletic Club berechtigt, dem Mitglied nach vorherigem Hinweis, Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigungszeit weiter zu entrichten.
8. Unwirksamkeit:
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht
ein (§§ 305-310 BGB).
9. Check In
Bitte bei jedem Besuch unbedingt Ein – und Auschecken
10. Kameraüberwachung
Im Athletic Club werden zur Erhöhung der Sicherheit folgende Teilbereiche durch Videokameras überwacht: Eingangsbereich (Checkin), Empfangsbereich, Thekenbereich, Trainingsraum I, Trainingsraum II, Freifläche. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist.
11. Zugangsberechtigung
Zugangsberechtigung haben nur Personen mit einer eigenen Zugangskarte. Das Personal ist dazu berechtigt, Personen ohne Zugangskarte den Eintritt zu verweigern. Die Zugangskarte ist nicht auf andere Personen und Familienmitglieder übertragbar. Für den Fall eines Verstoßes, behält sich der Athletic Club vor, eine Strafanzeige wegen Betruges zu stellen.
12. Training / unbetreute Zeiten
Das Mitglied wird darauf aufmerksam gemacht das es in den unbetreuten Zeiten (Außerhalb der Kurszeiten), ohne Studiopersonal und auf eigene Gefahr trainiert.
13. Datenschutzverordnung
Mit der Angabe oben genannter E-Mail Adresse und Mobilfunknummer erkläre ich mich mit dem Erhalt von Informationen zum aktuellen Vertragsverhältnis und mit dem Erhalt des Newsletters per E-Mail bzw. SMS (jederzeit schriftlich widerrufbar) einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.